Flug gestrichen – So gelingt die schnelle Heimreise von Mallorca

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Ein gestrichener Rückflug kann den Reiseplan erheblich durcheinanderbringen – besonders dann, wenn wichtige Termine bevorstehen oder Anschlussverbindungen in Gefahr geraten. Gerade in der Urlaubssaison kommt es auch am Flughafen Palma de Mallorca immer wieder zu Flugstreichungen aufgrund von technischen Problemen, Streiks, Wetter oder Überbuchungen. In solchen Fällen ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und schnell zu handeln. Dieser Artikel bietet eine strukturierte Übersicht über Möglichkeiten zur Umbuchung, Entschädigungsansprüche sowie praktische Sofortmaßnahmen direkt am Flughafen.

Gründe, warum Flüge gestrichen werden

Flugstreichungen entstehen aus unterschiedlichen Gründen – mit direkten Auswirkungen auf die Ansprüche der Reisenden.
Häufige Ursachen sind:

  • Technische Defekte an der Maschine
  • Wetterbedingte Einschränkungen (z. B. Gewitter, Sturm)
  • Streiks von Airline- oder Flughafenpersonal
  • Sicherheitsbedenken
  • Überbuchungen oder fehlendes Personal

Je nach Ursache entscheidet sich, ob eine Entschädigungspflicht der Airline besteht oder nicht.

Sofortmaßnahmen bei Flugausfall am Flughafen Palma

Wenn ein Flug kurzfristig gestrichen wird, ist schnelles und strukturiertes Handeln gefragt. Der Flughafen Palma (PMI) bietet zahlreiche Möglichkeiten, um auf die neue Situation zu reagieren. Die folgenden Schritte helfen dabei, zügig Klarheit zu erhalten und eine Lösung zu finden.

1- Anzeigetafel und digitale Benachrichtigungen prüfen

Bei einem Flugausfall erfolgt die Information in der Regel digital und automatisiert. Viele Fluggesellschaften verschicken Benachrichtigungen per E-Mail, SMS oder über ihre offizielle App. Zusätzlich werden gestrichene Flüge auf den digitalen Anzeigetafeln im Terminal ausgewiesen.

    Zum Schalter der Fluggesellschaft gehen: Im Falle einer Annullierung empfiehlt es sich, sofort den Serviceschalter der jeweiligen Fluggesellschaft aufzusuchen. Diese befinden sich am Flughafen Palma meist in der Abflughalle auf Ebene 2 – in der Nähe der Check-in-Schalter oder des Airline-Bereichs. Dort erfolgt:

      • Die Bestätigung der Flugstreichung
      • Die Beratung zu Umbuchungsoptionen
      • Die Ausstellung neuer Reisedokumente oder Hotelvouchers (wenn notwendig)

      Bei großem Passagieraufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen – auch hier ist es sinnvoll, parallel digital zu agieren (z. B. über Airline-App oder Website).

      2- Umbuchungsmöglichkeiten abklären

      Gemäß den EU-Fluggastrechten ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bei einer Streichung einen Ersatzflug zur Verfügung zu stellen – und zwar kostenfrei und unter vergleichbaren Bedingungen. Je nach Verfügbarkeit kann dies ein:

      • Direkter Rückflug am selben Tag
      • Alternativflug über eine andere Stadt oder Insel
      • Flug an einem späteren Tag

      Die Airline darf dabei keinen Aufpreis verlangen, solange das Reiseziel identisch bleibt. In manchen Fällen werden auch Kooperationen mit anderen Airlines genutzt, um Fluggäste schneller zu befördern.

      3- Rücktritt und Kostenerstattung verlangen (wenn gewünscht)

      In Situationen, in denen der Ersatzflug zu spät erfolgt oder nicht praktikabel ist, besteht das Recht auf einen vollständigen Rücktritt von der Flugbuchung. In diesem Fall kann eine Erstattung des Ticketpreises beantragt werden – entweder in bar, per Überweisung oder als Gutschein (je nach Airline und Präferenz).

      Die Rückzahlung muss laut EU-Verordnung innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Wer dennoch reisen möchte, kann sich unabhängig vom ursprünglichen Ticket um einen neuen Rückflug auf eigene Kosten bemühen und ggf. nachträglich versuchen, die Differenz einzufordern – insbesondere dann, wenn die Airline keine schnelle Lösung anbietet.

      Umbuchung und Ersatzbeförderung – Das steht Betroffenen zu

      Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung (EU261/2004) haben Reisende bei einer annullierten Flugverbindung Anspruch auf Unterstützung durch die Fluggesellschaft. Airline muss anbieten:

      LeistungPflicht der Airline
      ErsatzflugKostenlos, schnellstmöglich unter vergleichbaren Bedingungen
      HotelübernachtungWenn neuer Flug erst am Folgetag möglich ist
      Verpflegung und GetränkeAngemessen zur Wartezeit
      Transport zum HotelBei Übernachtungspflicht

      Entschädigung bei Flugstreichung – Rechte nach EU261

      Reisende haben bei einer kurzfristigen Annullierung ihres Fluges – also weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug – grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Ticketpreis und richtet sich nach der Flugentfernung. Die Entschädigung beträgt 250 Euro bei Strecken bis 1.500 Kilometern, 400 Euro bei Entfernungen zwischen 1.501 und 3.500 Kilometern sowie 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer. Die Höhe der Entschädigung ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EU261/2004) geregelt und gilt für alle Flüge innerhalb der EU sowie für Flüge mit einer EU-Fluggesellschaft aus Drittstaaten in die EU.

      Eine Ausnahme besteht, wenn die Airline nachweisen kann, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen, die außerhalb ihres Einflussbereichs lagen. Dazu zählen unter anderem extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder medizinische Notfälle an Bord. In solchen Fällen entfällt die Pflicht zur Zahlung der Entschädigung. Dennoch bleibt die Airline verpflichtet, den Fluggast entweder zu befördern oder den Ticketpreis zu erstatten – je nach Wunsch und Situation.

      Alternativen prüfen – andere Airlines, Zug oder Fähre

      Wenn die Airline keine schnelle Lösung anbieten kann, bestehen weitere Optionen:

      • Alternative Fluggesellschaft buchen: Oft stehen noch Plätze bei anderen Airlines wie Eurowings, Ryanair oder Iberia zur Verfügung.
      • Rückflug über andere Inseln oder Städte: Flüge über Ibiza, Menorca oder Barcelona können eine Zwischenlösung sein.
      • Kombination – Fähre + Zug/Flug vom Festland: Abfahrt der Fähre z. B. ab Palma nach Barcelona oder Valencia, dann weiter per Zug oder Flug nach Deutschland.

      Fazit: Ein gestrichener Flug stellt Reisende vor Herausforderungen, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der EU bieten klare Regelungen zum Schutz der Verbraucher. Wer sich über seine Rechte informiert und umsichtig handelt, kann auch im Fall einer Annullierung schnell eine Rückreise organisieren – sei es über eine Umbuchung, alternative Routen oder mit Unterstützung der Airline. Besonders am Flughafen Palma de Mallorca stehen dafür zahlreiche Optionen bereit.

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