Mit dem Personalausweis nach Mallorca einreisen – das gilt für Deutsche:

Darf ich nach Mallorca mit dem Personalausweis einreisen? Sommer, Sonne, Strand und Party – das verbinden viele Touristen mit einem Urlaub auf Mallorca. Steht die nächste Reise nach Palma, Magaluf oder einem anderen Ferienort vor der Tür, heißt es Kofferpacken. Neben Partyoutfit und Badekleidung sollten die Reisedokumente im Gepäck Platz finden. Doch welche Papiere brauchen deutsche Urlauber, um auf die größte der Baleareninseln zu gelangen?

Reicht der Personalausweis für die Einreise nach Mallorca?

Australien oder Kuba gehören zu den beliebten Fernreisezielen der Deutschen. Um in Sydney oder Havanna den Urlaub zu verbringen, bedarf es eines Visums oder einer Touristenkarte.

Anders verhält es sich auf Mallorca. Die Einreise auf die zu Spanien gehörende Insel erfordert von EU-Bürgern keine speziellen Dokumente. Da Spanien zur Europäischen Union gehört, entfallen Grenzkontrollen.

Allerdings brauchen Urlauber für die Flugreise auf das Eiland ein Ausweisdokument. Zur Wahl stehen der Reisepass und der Personalausweis. Letzterer reicht bei einer innereuropäischen Reise meist aus, um sich auszuweisen.

Vor der Abreise werfen Touristen einen Blick auf das Ablaufdatum ihres Ausweises. Als gültig gilt der deutsche Personalausweis in Spanien auch, wenn er bereits abgelaufen ist. Allerdings sollte das Ablaufdatum nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.

Auf Mallorca zeigen Urlauber ihren Personalausweis im Hotel, bei der Autovermietung oder stichprobenartigen Personenkontrollen vor. Touristen, die jünger als 16. Jahre sind, brauchen als Ausweisdokument den Kinderreisepass.

Neben EU-Bürgern dürfen auch Norweger, Schweizer und Liechtensteiner mit dem Personalausweis nach Mallorca einreisen. Obgleich es sich nicht um Mitglieder der Europäischen Union handelt, zählen die jeweiligen Länder zum Schengenraum.

Brauchen deutsche Urlauber auf Mallorca ihren Reisepass?

Als Ausweisdokument kommt bei einem Spanienurlaub ebenfalls der gültige Reisepass infrage. Allerdings brauchen EU-Bürger ihn nicht zwingend nach Mallorca mitzunehmen. Anders verhält es sich für Touristen, die aus einem Drittland stammen. Hierbei handelt es sich um Länder, die weder zur EU, noch zum Schengen-Abkommen gehören.

Reisen Urlauber aus einem Drittland nach Mallorca, benötigen sie den Reisepass sowie ein Visum. Dieses erlaubt ihnen den durchgängigen Aufenthalt auf der Insel für bis zu 90 Tage.

Neben dem Personalausweis und dem Reisepass kommen vorläufige Ausweisdokumente für eine Einreise nach Mallorca infrage. Hierbei achten Urlauber auf die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises. Liegt diese nicht vor, drohen bei einer Personenkontrolle in Spanien Bußgelder in Höhe von bis zu 600 Euro.

Eignet sich der Führerschein als Ausweisdokument auf Mallorca?

Wie beim Personalausweis stehen auf dem Führerschein Name und Geburtsdatum des Besitzers. Obgleich das Dokument ebenfalls mit einem Foto bestückt ist, taugt es nicht für die Einreise und den Urlaub auf Mallorca. Fluggesellschaften und Hotels erkennen den Führerschein nicht als offizielles Ausweisdokument an.

Welche Dokumente brauchen deutsche Staatsbürger für den dauerhaften Aufenthalt auf Mallorca?

Bleiben Deutsche länger als drei Monate auf Mallorca, benötigen sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Das gilt gleichermaßen für Personen, die eine Arbeit auf der Insel annehmen. Um die Genehmigung zu erhalten, melden sich Deutsche beim Einwohnermeldeamt ihres spanischen Wohnorts.

Zudem erfolgt ein Eintrag in das zentrale Register für EU-Staatsangehörige, das „Registro Central de Extranjeros“. Sobald Dauergäste auf Mallorca diese bürokratische Hürde meistern, erhalten sie die entsprechende Bescheinigung. Auf dieser steht die in Spanien geläufige Identifikationsnummer N.I.E.

Eine Umschreibung des Wohnorts im Personalausweis ist für Deutsche bei einem Daueraufenthalt in Spanien nicht zwingend notwendig. Dementsprechend besteht keine Meldepflicht beim Deutschen Konsulat in Palma.

Quellen und Links:

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